Aktuelles
📌 Hallo Vereinsmitglieder und Gäste,
📌📌 Einladung zur Feierstunde 📌📌
"50. Jahre Radsportverein Berchtesgadener Land"
am Freitag, 26. Sept. 2025 ab 18:00 Uhr
Feuerwehrheim St. Florian, Bayerisch Gmain
Ablauf:
- Begrüßung
- Grußworte
- Rückblick 50 Jahre RSV-BGL
- Ehrungen
- Gemeinsames Abendessen
- Gemütliches Beieinand'
Hinweis: Die Mitglieder des Radsportvereins sind zum Abendessen eingeladen,
Getränke gehen auf eigene Rechnung.
Anmeldungen bitte bis spätestens 20. September 📌
an Peter Derr per WhatsApp / 0173-5742564 oder Günter Wolf 0160-7081241
Wir freuen uns auf eine stimmungsvolle Feierstunde und hoffen, dass alle Zeit haben und gerne Angehörige mitbringen.
Herzlichst Eure Vorstandschaft
Peter Derr, Heike Tiedtke, Dr. Ulli Tiedtke, Günter Wolf
. Herbst Saison läuft beim
2025
Radlwoche Altmühltal 1. Juni Woche wurde durchgeführt,
Für die Saison werden Cappuccino Touren je nach Wetterlage angeboten.
Gefahren wird in der Regel Mittwochs, Abweichungen Wetter bedingt.
Info's: über WhatsApp, Email.
Ansprechpartner für Cappuccino Touren Peter Derr 0173-5742564
Mit sportlichen Gruss
pd
- Auszug Veranstaltungen Radl:
Autofreie Straßen 2025
freiwillige Teilnahme, nicht vom RSV organisiert
Wörthersee 27.4.
Attersee 27.4.
Ossiacher See 04.5.
Glocknerkönig 1.6.
Sella Ronda Bike Day 30.06. und 13.9.
Dolomites Bike Day 21.6.
BR Radltour, Termin noch nicht bekannt
Stilfserjoch 30.8.
Fränkische Schweiz 1.9.
Penserjoch Sept.
Mendelpass 20.9.
Col de l'Iseran 22.6.
Col du Grand Colombier 14.6., 12.7.,13.9.,
Col du Galibier 30.6., 17.7., 7.8.,
Sie ist da! Die StVO-Novelle seit 28. April 2020 in Kraft.
vollständig siehe 1.pdf unten Quelle: BMVI
... u.a. mehr Schutz für Radfahrende ........
Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
- Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.
Mindestüberholabstand für Kfz
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben.
- Bisher hatte die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.
files/StVO-Novelle_Neue_Regeln_Quelle_BMVI.pdf_1.pdf